08.08.2016 | Beschäftigung von Flüchtlingen in der Zeitarbeit

Am vergangenen Freitag wurde das Integrationsgesetz im Bundesgesetzblatt verkündet. Es ist am Samstag, den 6. August 2016, in Kraft getreten. Mit den neuen Regelungen soll insbesondere die Integration von Flüchtlingen in den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt gefördert und erleichtert werden. Das Gesetz regelt unter anderem, dass (noch nicht anerkannte) Flüchtlinge, Asylbewerber und Geduldete in bestimmten Arbeitsagenturbezirken mit günstiger Arbeitsmarktlage bereits drei Monate nach Beginn ihres rechtmäßigen Aufenthalts in Deutschland als Zeitarbeitnehmer tätig werden dürfen.

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