15.08.2022 | BDA/BAP: Fachkräftesicherung aus Drittstaaten durch Zeitarbeit ermöglichen

Die Bundesvereinigung Deutscher Arbeitgeberverbände (BDA) hat eine vertiefende Kurzposition zur Abschaffung des Beschäftigungsverbots in der Zeitarbeit für Drittstaatsangehörige erstellt.

"In den aktuellen Gesprächen mit Ministerien und Politik zur Erwerbsmigration wurde deutlich, dass es zu diesem Thema weitergehenden Information- und Aufklärungsbedarf gibt", so die BDA. Aus diesem Grund hat die BDA in enger Abstimmung mit dem Bundesarbeitgeberverband für Personaldienstleister (BAP) ihre Forderung aus dem Positionspapier "Zehn-Punkte-Plan der BDA zur Stärkung der Erwerbsmigration" weiter konkretisiert.

Begleitend dazu hat der BAP auf einer neuen Themenseite Informationen zur aktuellen Rechtslage für die Zeitarbeit sowie gute Argumente, das Beschäftigungsverbot für die Zeitarbeit von qualifizierten Fachkräften aus Drittstaaten aufzuheben, veröffentlicht.

Hintergrund der verstärkten Positionierung der Verbände ist die Ankündigung von Bundesinnenministerin Nancy Faeser und Bundesarbeitsminister Hubertus Heil, noch für dieses Jahr ein zweites Migrationspaket mit Schwerpunkt bei der Erwerbsmigration zu schnüren, um rechtliche Hürden für zuwanderungswillige Fachkräfte abzubauen. Angesichts des zunehmenden Arbeits- und Fachkräftemangels in Deutschland erhöht sich der Druck auf die Bundesregierung. Erste Eckpunkte sollen im Oktober vom Bundeskabinett beschlossen werden. In der aktuellen Debatte darüber fehlt jedoch eine wichtige Komponente: Die Erlaubnis, Zeitarbeitskräfte aus dem Nicht-EU-Ausland zu beschäftigen. Neben der BDA und dem BAP kritisiert das auch der Maschinenbauverband VDMA und äußerte sich dazu in einem Brief an die beiden Bundesministerien.

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