BDA-Arbeitgebertag: Deutliche Kritik an Regulierungsabsichten

Der seit 2013 amtierende Arbeitgeberpräsident Ingo Kramer wurde von der Mitgliederversammlung am 24. November 2015 erneut an die Spitze der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) gewählt. In seiner Rede auf dem anschließenden Arbeitgebertag forderte Kramer die Politik zu erheblichen Nachbesserungen des jüngst veröffentlichten „Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes und anderer Gesetze“ des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales auf: „Keine Branche hat eine so hohe Tarifbindung in Deutschland wie die Zeitarbeit“, stellte Kramer fest. „Fast alle Arbeitsverträge in diesem Bereich sind durch Tarifverträge mit den DGB-Gewerkschaften geregelt. Trotzdem soll  - so sieht es der Referentenentwurf vor - nach zwölf Monaten die Wirkung der Tarifverträge außer Kraft gesetzt werden. Ich halte das für einen unglaublichen und völlig abwegigen Eingriff in die Tarifautonomie.“ Er „erwarte von der Bundesregierung, dass dieser Referentenentwurf von Grund auf korrigiert wird, damit dieser Großangriff auf hunderttausende selbständige Unternehmen in der modernen, arbeitsteiligen Wirtschaft unterbleibt“, so Kramer.

Zuvor hatte BAP-Hauptgeschäftsführer Thomas Hetz auf die Folgen der gravierenden rechtlichen Änderungsvorschläge für die Zeitarbeitsbranche in Deutschland hingewiesen: Der Entwurf gehe „weit über die Vereinbarungen aus dem Koalitionsvertrag von CDU/CSU und SPD hinaus“, es sei „insgesamt erschreckend (…), dass offenbar durch verstärkt herbeigeführte Rechtsunsicherheit und unverhältnismäßige Sanktionen bei den Kunden der Zeitarbeit ein Klima der Verunsicherung herbeigeführt und die Branche so ganz massiv eingeschränkt werden soll“, erklärte Hetz. Der BAP ist als einziger Zeitarbeitsverband Deutschlands Mitglied in der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA).

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