22.12.2020 | BDA aktualisiert ihre FAQs zum Kurzarbeitergeld

Die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) hat ihre FAQs zum Kurzarbeitergeld aktualisiert, nachdem die Bundesagentur für Arbeit (BA) zum weiteren Verfahren hinsichtlich zweier Sonderregelungen aus dem Bereich des Kurzarbeitergeldes informiert hatte. Die Fachlichen Weisungen der BA hierzu werden aktuell vorbereitet und sollen in Kürze veröffentlicht werden. 

Die Änderungen betreffen die folgenden zwei Sonderregelungen:

1. Sonderzahlungen

Nach einer bis zum Ende dieses Jahres befristeten Sonderregelung hat die BA Sonderzahlungen, wie Weihnachts- und Urlaubsgeld, dann bei der Berechnung des Kurzarbeitergeldes berücksichtigt, wenn sie, statt einmalig ausgezahlt zu werden, gezwölftelt und monatlich ausgezahlt wurden.

► Diese Sonderregelung wird bis zum 31. Dezember 2021 verlängert.

2. Erholungsurlaub

Nach einer bis zum 31. Dezember 2020 befristeten Sonderregelung, hat die BA in diesem Jahr davon abgesehen die Einbringung von Erholungsurlaub aus dem laufenden Urlaubsjahr zur Vermeidung von Kurzarbeit einzufordern.

► Diese Sonderregelung soll nicht verlängert werden.

Der nicht verplante Urlaub aus dem laufenden Urlaubsjahr ist damit grundsätzlich zur Vermeidung von Kurzarbeit einzubringen.

Weitere Einzelheiten sowie die aktuelle Version der "FAQ - Kurzarbeit (Stand 21. Dezember 2020)"  der BDA finden Sie im Anhang. Alle Änderungen sind gelb markiert.

Weitere Informationen zu Corona und Kurzarbeit auf der BAP-Themenseite

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