Im Nachgang zu unserem gestrigen Beitrag stellen wir zu Ihrer Kenntnisnahme in der Anlage ein Schreiben der "Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft" (ver.di) vom 04.11.2013, mit dem unter Bezugnahme auf die Arbeitskampfmaßnahmen im Einzelhandel nochmals auf die geänderte Fassung des § 17 Absatz 1 MTV BAP (Streikklausel) hingewiesen wird, zur Verfügung.
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