Am 17.09.2013 und 18.10.2013 haben wir über das Ergebnis der zwischen der Verhandlungsgemeinschaft Zeitarbeit (VGZ), bestehend aus BAP und iGZ, und den Mitgliedsgewerkschaften der DGB-Tarifgemeinschaft Zeitarbeit geführten Tarifverhandlungen informiert. Inzwischen haben sich die Parteien über den Text der geänderten Tarifverträge geeinigt und in einem Änderungstarifvertrag zu den bestehenden Tarifverträgen niedergelegt. Die Änderungen zum Manteltarifvertrag und zum Entgeltrahmentarifvertrag sind am 01.11.2013 in Kraft getreten, die Änderungen zum Entgelttarifvertrag treten am 01.01.2014 in Kraft. Bis zum 31.12.2013 gelten die bisherigen Entgeltregelungen fort. Die Tarifverträge können jeweils mit einer Frist von 6 Monaten erstmals zum 31.12.2016 gekündigt werden.
Die Tarifvertragsparteien haben sich darauf verständigt, die bisher in den Tarifverträgen verwendete Bezeichnung "BZA" jeweils durch die Bezeichnung "BAP" zu ersetzen. Deshalb werden im Folgenden der Mantel-, Engeltrahmen- und Entgelttarifvertrag als MTV BAP, ERTV BAP und ETV BAP bezeichnet.
Im Einzelnen haben sich folgende tarifvertraglichen Änderungen ergeben:
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