Am 11.11.2013 haben wir über die ab 01.11.2013 geltenden neuen Tarifregelungen informiert. Hierbei bezogen sich die Erläuterungen zu § 13.3 MTV BAP auf die bei der Berechnung der Urlaubs- und Krankheitsvergütung zu beachtenden Grundsätze nach dem Berechnungsbeispiel der Protokollnotiz zu § 13.3 MTV BAP. Tatsächlich können in einigen Konstellationen Besonderheiten auftreten, die nachstehend anhand von Fallbeispielen erläutert werden.
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