BAP/BZA/DGB-Basistarifwerk

Am 17.09.2013 haben wir über das Ergebnis der zwischen der Verhandlungsgemeinschaft Zeitarbeit (VGZ), bestehend aus BAP und iGZ, und den Mitgliedsgewerkschaften der DGB-Tarifgemeinschaft Zeitarbeit geführten Tarifverhandlungen informiert. Nach Ablauf der bis zum 15.10.2013 vereinbarten Erklärungsfrist ist der Inhalt des Verhandlungsergebnisses nunmehr verbindlich. Mit einer Ausnahme (§ 13.3 des Manteltarifvertrages) steht auch der Wortlaut der geänderten Tarifvertragsbestimmungen endgültig fest.

Dass es gelungen ist, noch vor den Bundestagswahlen einen neuen Tarifabschluss mit den DGB-Gewerkschaften mit einer Laufzeit von mehr als drei Jahren bis Ende 2016 zu erzielen, verschafft den Personaldienstleistern nicht nur langfristig Planungssicherheit, sondern war auch politisch von nicht zu unterschätzender Bedeutung: Ohne gültigen Tarifvertrag, mit dem sich letztlich auch die Gewerkschaften zur Sozialpartnerschaft in der Zeitarbeit bekennen, wäre es für die künftige Regierung ein Leichtes gewesen, massiv in die gesetzlichen Regelungen für die Branche einzugreifen. Mit dem jetzigen Abschluss wird die sich abzeichnende Koalition von Union und SPD in ihre Überlegungen einbeziehen müssen, dass z.B. eine gesetzliche Equal Pay-Regelung einen Eingriff in die grundgesetzlich geschützte Tarifautonomie darstellen würde.

Im Einzelnen haben sich folgende Veränderungen in den Tarifverträgen ergeben:

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