Der Vorstand des BAP hat auf seiner jüngsten Sitzung am 12. Dezember 2019 sowohl eine "Vision" als auch ein "Leitbild" beschlossen, welche das Selbstverständnis, die grundlegenden Werte und die Ziele des Verbandes zum Ausdruck bringen.
Die "BAP-Vision" und das "BAP-Leitbild" bilden zusammen mit der Satzung und dem bereits bestehenden Verhaltenskodex des Verbandes die Handlungs- und Motivationsgrundlage, die Personaldienstleistungsbranche als wesentlichen Bestandteil des deutschen Arbeitsmarktes zu etablieren.
Erstellt: Uhr