14.11.2018 | BAP-Vizepräsident Wilhelm Oberste-Beulmann diskutierte bei DGB-Fachtagung über die Folgen der AÜG-Änderungen

Wilhelm Oberste-Beulmann, BAP-Vizepräsident (2.v.r.)

Equal Pay und die Höchstüberlassungsdauer sind Themen, welche die Personaldienstleister und Zeitarbeitsunternehmen seit den entsprechenden Gesetzesänderungen besonders beschäftigen. Diese standen daher auch im Fokus der Podiumsdiskussion "Das novellierte Arbeitnehmerüberlassungsgesetz – Herausforderungen und Lösungswege" am 13. November in Düsseldorf, bei der Wilhelm Oberste-Beulmann, Vizepräsident des Bundesarbeitgeberverbandes der Personaldienstleister (BAP), die Branche vertrat. Zu den weiteren Experten in der Runde gehörten unter anderem Christina Ramp, Leiterin der Abteilung "Arbeit und Qualifizierung" im nordrhein-westfälischen Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales, und Michael Hermund, Abteilungsleiter Arbeitsmarktpolitik beim Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB) NRW. Die Expertendiskussion widmete sich zudem der Aus- und Weiterbildung der Zeitarbeitnehmer. Wilhelm Oberste-Beulmann wies darauf hin, dass die angemessene Qualifizierung der Zeitarbeitskräfte ein zentrales Anliegen der Personaldienstleister ist und betonte: "Wichtig ist es, das Personal gemeinsam mit den Kunden adäquat aus- und weiterzubilden und als qualifizierter Personalentwickler zu agieren."

Die Diskussion fand im Rahmen der vom DGB ausgerichteten Fachtagung "10 Jahre Service-Hotline Zeitarbeit und Werkvertrag" statt. Diese unterstützt Zeitarbeitskräfte, Arbeitsuchende, Betriebsräte und Arbeitsvermittler bei der Wahrnehmung bestehender Rechte und der Durchsetzung fairer Arbeitsbedingungen

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