
Equal Pay und die Höchstüberlassungsdauer sind Themen, welche die Personaldienstleister und Zeitarbeitsunternehmen seit den entsprechenden Gesetzesänderungen besonders beschäftigen. Diese standen daher auch im Fokus der Podiumsdiskussion "Das novellierte Arbeitnehmerüberlassungsgesetz – Herausforderungen und Lösungswege" am 13. November in Düsseldorf, bei der Wilhelm Oberste-Beulmann, Vizepräsident des Bundesarbeitgeberverbandes der Personaldienstleister (BAP), die Branche vertrat. Zu den weiteren Experten in der Runde gehörten unter anderem Christina Ramp, Leiterin der Abteilung "Arbeit und Qualifizierung" im nordrhein-westfälischen Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales, und Michael Hermund, Abteilungsleiter Arbeitsmarktpolitik beim Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB) NRW. Die Expertendiskussion widmete sich zudem der Aus- und Weiterbildung der Zeitarbeitnehmer. Wilhelm Oberste-Beulmann wies darauf hin, dass die angemessene Qualifizierung der Zeitarbeitskräfte ein zentrales Anliegen der Personaldienstleister ist und betonte: "Wichtig ist es, das Personal gemeinsam mit den Kunden adäquat aus- und weiterzubilden und als qualifizierter Personalentwickler zu agieren."
Die Diskussion fand im Rahmen der vom DGB ausgerichteten Fachtagung "10 Jahre Service-Hotline Zeitarbeit und Werkvertrag" statt. Diese unterstützt Zeitarbeitskräfte, Arbeitsuchende, Betriebsräte und Arbeitsvermittler bei der Wahrnehmung bestehender Rechte und der Durchsetzung fairer Arbeitsbedingungen
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