BAP-Vizepräsident Melega spricht bei IHK Darmstadt zum neuen Anerkennungsgesetz

Mirco Melega, BAP-Vizepräsident

Unter dem Motto: „Vorteile des Anerkennungsverfahrens: Effiziente Nutzung von Mitarbeiterqualifikationen für das Unternehmen“ hat die Industrie- und Handelskammer Darmstadt (IHK) am 21. November Fach- und Führungskräfte von Personaldienstleistern zu einer Informationsveranstaltung eingeladen. Eröffnet wurde die Veranstaltung von BAP-Vizepräsident Mirco Melega. Er leitet beim BAP zugleich den Arbeitskreis Bildung.
 
In seinem Vortrag stellte Melega bestehende Qualifizierungsangebote von Personaldienstleistern vor und zeigte Best-Practice-Beispiele. Er wies auch darauf hin, dass die Qualifizierung von Mitarbeitern eine große Herausforderung für die gesamte Personaldienstleistungsbranche ist. „Angesichts des Fachkräftemangels müssen wir die Potenziale von Mitarbeitern bestmöglich erschließen“, sagte Melega. „Schon heute stehen Personaldienstleister oft vor einem Bewerbermangel und können Kundenaufträge nicht mehr erfüllen“, so der BAP-Vizepräsident weiter.
 
Ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung ist vor diesem Hintergrund das Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz (BQFG). Es trat im April 2012 in Kraft und vereinfacht die Anerkennung von im Ausland erworbenen Berufsqualifikationen. Somit hilft es, die Potenziale von hier lebenden Migranten und Migrantinnen zu erschließen. Der BAP-Vizepräsident zeigte, welche Chancen sich durch das Gesetz für Personaldienstleister ergeben. Im Anschluss ging die IHK-Beraterin Angelika Kiyani auf praktische Erfahrungen mit dem neuen Anerkennungsverfahren ein und erläuterte den anwesenden Personaldienstleistern der Region das Verfahren der Antragsstellung.

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