
Die Branchenzuschlagstarifverträge in der Zeitarbeit stellen künftig die einzige Alternative zum gesetzlichen Equal Pay nach neun Monaten dar. Über die Forderungen und Ziele der Sozialpartner sowie den Stand der Verhandlungen, informierte Thomas Bäumer, Vizepräsident des Bundesarbeitgeberverbandes der Personaldienstleister (BAP), Vorsitzender der Verhandlungsgemeinschaft Zeitarbeit (VGZ) und Präsidiumsmitglied der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA), auf dem 11. Edgar Schröder-Unternehmerforum für Personaldienstleister in Fulda.
In seinem Vortrag ging Bäumer auf die aktuelle Situation der Branchenzuschlagstarifverträge in der Zeitarbeit nach Inkrafttreten der Gesetzesänderungen in der Branche ein. So sei insbesondere die in der vergangenen Woche erzielte Anpassung des Branchenzuschlagstarifvertrags für Zeitarbeitnehmer in der Metall- und Elektroindustrie wichtig für die Branche gewesen, erklärte Bäumer. Der BAP-Vizepräsident erläuterte, dass die Tarifkommission nunmehr auch mit den verschiedenen Einzelgewerkschaften des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB) „zusammenkommen“ müsse, um weitere Branchenzuschläge zu verhandeln.
Im Anschluss fand eine Podiumsdiskussion zwischen Thomas Bäumer, Werner Stolz, Hauptgeschäftsführer des Interessenverbandes Deutscher Zeitarbeitsunternehmen (iGZ), Tina Voß, Geschäftsführerin des BAP-Mitgliedsunternehmens Tina Voß GmbH, Prof. Dr. Gregor Thüsing, Direktor des Instituts für Arbeitsrecht und Recht der Sozialen Sicherheit an der Universität Bonn, und dem Gastgeber des Unternehmerforums Edgar Schröder statt. Im Fokus standen dabei vor allem das neue Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) und wie es mit der Branche weitergehen wird. Bäumer kritisierte das neue Gesetz stark und erklärte: „Hätte man das Thema in den Händen der Branche gelassen, wäre eine praktikablere und für die Arbeitnehmer verständlichere Regelung herausgekommen“. Der BAP-Vizepräsident sieht in den Zeitarbeitnehmern „die großen Verlierer der AÜG-Reform und auch die Personaldienstleister sind nun mit einem höheren administrativen Aufwand belegt“.
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