
Die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) appelliert an die Bundesregierung, das Zeitarbeitsverbot für Flüchtlinge in Deutschland vollständig abzuschaffen. Im Zuge der gestrigen Sitzung des Bundestags-Innenausschusses zum Asylverfahren legte Peter Clever, Mitglied der BDA-Hauptgeschäftsführung, eine Stellungnahme der BDA vor. Hierin kritisiert Clever, dass „lediglich wenige Ausnahmen“ statt der „vollständigen Abschaffung des Zeitarbeitsverbots“ im Rahmen des Entwurfs eines Asylverfahrensbeschleunigungsgesetzes von CDU/ CSU und SPD vereinbart wurden. Der Entwurf sieht vor, dass Asylsuchende vor Ablauf der ersten 15 Monate in der Zeitarbeit nur „im hochqualifizierten Bereich und in qualifizierten Mangelberufen“ arbeiten dürfen, heißt es in der Stellungnahme der BDA. Clever bezeichnete die vorgesehene Regelung als „kontraproduktiv“ und „am praktischen Bedarf“ vorbeigehend.
Der Bundesarbeitgeberverband der Personaldienstleister (BAP) unterstützt die Forderung der BDA und dringt darüber hinaus darauf, das Beschäftigungsverbot von Drittstaatenangehörigen – Menschen, die keinem Mitgliedsstaat der Europäischen Union angehören – endlich aufzuheben. Dazu erklärt BAP-Hauptgeschäftsführer Thomas Hetz: „Die Forderung der BDA ist der richtige Weg. Aber: Das Beschäftigungsverbot von Drittstaatenangehörigen stellt eine Diskriminierung der Zeitarbeitsbranche dar, das schon lange nicht mehr ‚in die Landschaft des deutschen Arbeitsmarktes‘ passt. Daher gehört dieses nun endlich abgeschafft!“
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