BAP und iGZ vereinbaren Verhandlungsgemeinschaft Zeitarbeit (VGZ)

Thomas Bäumer (rechts, Vizepräsident und Verhandlungsführer des BAP) und Holger Piening (Verhandlungsführer iGZ) beim Unterzeichnen der Vereinbarung. Im Hintergrund: Sebastian Lazay (links, BAP-Vizepräsident) und Sven Kramer (iGZ).

Die beiden Arbeitgeberverbände der Zeitarbeit, der Bundesarbeitgeberverband der Personaldienstleister e.V. (BAP) und der Interessenverband Deutscher Zeitarbeitsunternehmen e.V. (iGZ), haben heute einen Vertrag über die Verhandlungsgemeinschaft Zeitarbeit (VGZ) geschlossen. BAP und iGZ beschließen damit, Tarifverhandlungen mit Gewerkschaften, die im Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB) organisiert sind, zukünftig gemeinsam zu führen.

Die VGZ ist paritätisch besetzt mit jeweils mindestens zwei Vertretern der jeweiligen Tarif- bzw. Verhandlungskommissionen der beiden Verbände. Sie werden von den zuständigen Gremien der Arbeitgeberverbände jeweils persönlich benannt und entsendet. Die Mitglieder der VGZ bestimmen für eine Tarifrunde den Vorsitzenden der Verhandlungsgemeinschaft sowie den stellvertretenden Vorsitzenden. Der Vorsitz in der VGZ wechselt für jede Tarifrunde zwischen den Arbeitgeberverbänden.

Auf Grundlage des Vertrages hat die VGZ heute für die aktuellen Tarifverhandlungen zur Vereinbarung von tariflichen Modellen zur Lösung der Frage nach einer Lohngerechtigkeit zwischen Stamm- und Zeitarbeitnehmern einstimmig den BAP-Vizepräsidenten Thomas Bäumer (Verhandlungsführer BAP) zum Vorsitzenden der Verhandlungsgemeinschaft und den stellvertretenden iGZ-Bundesvorsitzenden Holger Piening (Verhandlungsführer iGZ) zum stellvertretenden Vorsitzenden der Verhandlungsgemeinschaft bestimmt.


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