In den Branchen der Abfallwirtschaft und der Bergbauspezialarbeiten gelten ab morgen, dem 01. November 2011, neue Mindestlöhne. Die Verordnungen des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales über zwingende Arbeitsbedingungen in diesen Branchen wurden am 28. Oktober 2011 im Bundesanzeiger veröffentlicht und treten morgen in Kraft. Danach haben Zeitarbeitnehmer Anspruch auf folgende Mindestlöhne:
Für die Abfallwirtschaft - einschließlich Straßenreinigung und Winterdienst - ist ab morgen bundesweit ein Mindestlohn von 8,33 € zu zahlen. Die Verordnung gilt bis zum 31. März 2012 (vgl. BAP-Tarif vom 13.10.2011).
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