Heute wurde der Antrag des BAP, des iGZ und der DGB-Gewerkschaften auf Festset-zung einer Lohnuntergrenze für die Zeitarbeit im Bundesanzeiger veröffentlicht. Mit der Veröffentlichung im Bundesanzeiger ist die Lohnuntergrenze jedoch noch nicht In Kraft getreten. Es sind vielmehr noch weitere Schritte erforderlich. Im Folgenden möchten wir Sie über das weitere Verfahren informieren. Außerdem haben wir die Frequently Asked Questions (FAQ) im Zusammenhang mit der Einführung einer Lohnuntergrenze aufgegriffen und für Sie beantwortet.
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