Der BAP, der iGZ und die DGB-Gewerkschaften haben gemeinsam einen Antrag zur Festsetzung einer Lohnuntergrenze beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) eingereicht. Dieser wurde heute und nicht - wie teilweise berichtet - am 11. November 2011 im Bundesanzeiger veröffentlicht.
Seit der Änderung des AÜG vom 30. April 2011 können die Sozialpartner der Zeitarbeitsbranche (Gewerkschaften und Arbeitgeberverbände) gemäß § 3a Abs. 1 AÜG beim BMAS die verbindliche Festsetzung von tariflichen Mindeststundenentgelten (Lohnuntergrenzen) beantragen (vgl. BAP Recht vom 2. Mai 2011). Mit dem heute veröffentlichten Antrag haben der BAP, der iGZ und die DGB-Gewerkschaften von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht.
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