
Circa 200 Personaldienstleister und ihre Kundenunternehmen folgten auf der gestrigen Regionalkonferenz des Bundesarbeitgeberverbandes der Personaldienstleister (BAP) in Leipzig mit großem Interesse den fundierten Ausführungen über die Auswirkungen der am 21. Oktober vom Bundestag beschlossenen Änderungen im Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG).
BAP-Vorstand Helmut Syfuß begrüßte die Gäste und brachte die gegenwärtige Situation der Branche in seinen einleitenden Worten auf den Punkt: „Die Bundesregierung zeigt mit der Verschärfung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes einen unverantwortlichen Umgang mit der Flexibilität der deutschen Wirtschaft“, die Branche würde „in die Steinzeit“ zurückgeworfen, so Syfuß.
In ihrem Vortrag „Neue rechtliche Rahmenbedingungen für die Zeitarbeit – Konsequenzen für die unternehmerische Praxis“ stellten Alexander Schalimow, stellvertretender Leiter der BAP-Abteilung Recht / Tarif und Internationales, und Christiane Brose, Referentin in dieser Abteilung, detailliert die relevanten Kernpunkte der Gesetzesänderungen vor, die sich insbesondere auf die Regelungen für Equal Pay, Höchstüberlassungsdauer und Kennzeichnungspflicht beziehen. Auch die Sanktionen, die künftig bei Verstößen auf die Personaldienstleister und ihre Kundenunternehmen zukommen, erläuterten die beiden Experten ausführlich. „Das Kundenunternehmen muss mitwirken, um die drohenden Sanktionen bei Verstößen gegen das Gesetz zu verhindern“, brachte Schalimow die damit verbundenen operativen Handlungsnotwendigkeiten auf den Punkt.
Im Anschluss an den Vortrag stellten sich Brose und Schalimow unter der Moderation von BAP-Hauptgeschäftsführer Thomas Hetz in einer Diskussionsrunde den Fragen des Publikums zu Feinheiten und Fallstricken der Neuregelungen. Beim anschließenden Get-together konnten die Teilnehmer noch weitere Details vertiefen und den Abend gemeinsam ausklingen lassen.
„Unser Ziel ist es, die Branche möglichst frühzeitig und flächendeckend über die anstehenden Erfordernisse aufzuklären. Deshalb veranstalten wir bundesweit BAP-Regionalkonferenzen, um unsere Mitglieder und deren Kundenunternehmen, aber auch Nichtmitglieder unseres Verbandes umfassend zu informieren“, erklärte Hetz. Die Gesetzesänderungen seien „nicht einfach zu verkraften“, daher biete der BAP darüber hinaus auch Online- und Präsenzseminare zum Thema an, erläuterte Hetz weiter.
Die weiteren BAP-Regionalkonferenzen zum Thema „Neue rechtliche Rahmenbedingungen für die Zeitarbeit – Konsequenzen für die unternehmerische Praxis“ werden stattfinden am:
• 8. November 2016 in Hamburg (ausgebucht) und
• 16. November 2016 in Ulm
Interessenten können ihre Anmeldung ganz komfortabel direkt über die BAP-Webseite vornehmen: Unter dem Termineintrag befindet sich das Online-Anmeldeformular.
161104_PM_BAP_Regionalkonferenz_Leipzig.pdf
Pressemitteilung des Bundesarbeitgeberverbandes der personaldienstleister (BAP) über die Regionalkonferenz des BAP in Leipzig.
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