














Kaum ein freier Stuhl fand sich mehr auf der gestrigen Regionalkonferenz des Bundesarbeitgeberverbandes der Personaldienstleister (BAP) in Hamburg. Das derzeit die Branche beherrschende Vortragsthema „Neue rechtliche Rahmenbedingungen für die Zeitarbeit – Konsequenzen für die unternehmerische Praxis“ war bereits auf den vorangegangenen Regionalkonferenzen in Essen und Leipzig auf starke Resonanz gestoßen.
BAP-Präsident Volker Enkerts begrüßte die rund 200 BAP-Mitglieder und ihre Kundenunternehmen und nahm eine kurze Bewertung der anstehenden Neuregelungen im Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) vor: Diese „gestrige Politik, mit der Deutschland Gefahr läuft, abgehängt zu werden“, setze Deutschlands Zukunftsfähigkeit aufs Spiel, kritisierte Enkerts. So sei vor allem der Entzug der Arbeitnehmerüberlassungserlaubnis bei bereits kleinsten Verstößen „das Empfindlichste, was den Zeitarbeitsunternehmen passieren kann“. Der BAP-Präsident forderte daher für die Zeitarbeitsbranche einen „verantwortlichen Umgang der deutschen Wirtschaft mit diesem Flexibilitäts- und Arbeitsmarktinstrument“.
Der anschließende Vortrag von Alexander Schalimow, stellvertretender Leiter der BAP-Abteilung Recht / Tarif und Internationales, und Christiane Brose, Referentin in dieser Abteilung, beinhaltete die relevanten Eckpunkte der AÜG-Änderungen samt der damit verbundenen Fallstricke für Personaldienstleister und Kunden. Ein Schwerpunkt des Vortrags lag unter anderem auf der Einführung von Equal Pay nach neun Monaten. Mit der fehlenden Definition von Equal Pay, die zu massiver Rechtsunsicherheit führen wird, „lässt uns der Gesetzgeber im Regen stehen“, so Schalimow. Er wies darauf hin, dass der BAP bereits „ein fein austariertes Tarifsystem" hat, „mit dem tarifliches Equal Pay erreicht wird“.
In der sich anschließenden Fragerunde übernahm die stellvertretende BAP-Hauptgeschäftsführerin Julia Große-Wilde die Moderation. In ihren einleitenden Worten betonte sie: „Die Politik hat die Branche mit den Gesetzesänderungen getroffen und damit große Unsicherheit und Besorgnis bei unseren Mitgliedern hervorgerufen. Trotzdem müssen wir sagen, wir haben aber Schlimmeres verhindern können.“ Im Anschluss an die Diskussion tauschten sich die Teilnehmer bei einem gemeinsamen Get-together weiter aus.
Die letzte BAP-Regionalkonferenz zum Thema „Neue rechtliche Rahmenbedingungen für die Zeitarbeit – Konsequenzen für die unternehmerische Praxis“ wird stattfinden am:
• 16. November 2016 in Ulm
Interessenten können ihre Anmeldung ganz komfortabel direkt über die BAP-Webseite vornehmen: Unter dem Termineintrag befindet sich das Online-Anmeldeformular.
Fotos: BAP / Sarah Porsack
161109_PM_BAP_Regionalkonferenz_Hamburg.pdf
Pressemitteilung des Bundesarbeitgeberverbandes der personaldienstleister (BAP) über die Regionalkonferenz des BAP in Hamburg.
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