

















Der Zeitpunkt war perfekt gewählt für den Auftakt der Veranstaltungsreihe „BAP-Regionalkonferenzen“ in Essen und entsprechend groß war die Resonanz: Unmittelbar nachdem der Bundestag in der Sitzung vom 21. Oktober 2016 die Änderungen des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes beschlossen hat, haben sich gut 200 interessierte Personaldienstleister gemeinsam mit ihren Kundenunternehmen über die neuen rechtlichen Rahmenbedingungen und die daraus resultierenden operativen Herausforderungen für alle Beteiligten durch den BAP informieren lassen.
Auf eine wichtige Veränderung wies BAP-Vizepräsident Wilhelm Oberste-Beulmann schon in seinem Grußwort hin: Die Zeitarbeitsunternehmen und ihre Kunden müssten künftig noch enger zusammenarbeiten, „um nicht bei Verstößen gegen die Neuregelungen empfindlichen Sanktionen ausgesetzt zu werden.“ Oberste-Beulmann fand allerdings auch deutliche Worte für die anstehenden Veränderungen. Er könne sich des Eindrucks nicht verwehren: „Die große Koalition aus CDU/CSU und SPD verspielt gerade nicht nur die Erfolge der Hartz-Reformen, sondern setzt auch die Zukunftsfähigkeit Deutschlands aufs Spiel.“
In der Folge referierten Alexander Schalimow, stellvertretender Leiter der BAP-Abteilung Recht / Tarif und Internationales, und Christiane Brose, Referentin in dieser Abteilung, unter dem Titel „Neue rechtliche Rahmenbedingungen für die Zeitarbeit – Konsequenzen für die unternehmerische Praxis“. Sie erläuterten in ihrem Vortrag kenntnis- und detailreich die im Kontext der Gesetzesänderungen derzeit wohl nachgefragtesten Themenstellungen Equal Pay, Höchstüberlassungsdauer und Kennzeichnungspflicht sowie die vorgesehenen Sanktionen für Kunden und Personaldienstleister.
„Es hätte noch deutlich schlimmer kommen können“, betonte die BAP-Geschäftsführerin Julia Große-Wilde, die die anschließende Diskussionsrunde moderierte. Als Beispiele dafür nannte sie unter anderem die Forderung der SPD und der Gewerkschaften nach einem Arbeitsplatzbezug bei der Höchstüberlassungsdauer und die Streichung der Übergangsfristen bei Equal Pay. In der Diskussionsrunde selbst wurden von Brose und Schalimow weitere Details vertieft und zusätzliche Fragen zu den kommenden Gesetzesänderungen beantwortet. Danach konnten sich Diskutanten und Publikum während des Get-togethers noch weiter austauschen und den Abend gemeinsam ausklingen lassen.
Die weiteren BAP-Regionalkonferenzen zum Thema „Neue rechtliche Rahmenbedingungen für die Zeitarbeit – Konsequenzen für die unternehmerische Praxis“ werden stattfinden am
• 3. November 2016 in Leipzig,
• 8. November 2016 in Hamburg, und
• 16. November 2016 in Ulm
Interessenten können ihre Anmeldung ganz komfortabel direkt über die BAP-Webseite vornehmen: Unter dem jeweiligen Termineintrag befindet sich das Online-Anmeldeformular.
Fotos: BAP / Alex Muchnik
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Foto: BAP / Alex Muchnik
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