06.03.2023 | BAP-Qualitätsstandards für gute internationale Mobilität in der Zeitarbeit in weiteren Sprachen

Am 30. Januar hat der BAP Qualitätsstandards für gute internationale Mobilität in der Zeitarbeit veröffentlicht. Die Broschüren liegen ab sofort als PDF-Dateien in englischer, französischer und spanischer Sprache vor.

Verantwortung für im Ausland angeworbenen Mitarbeiter

Die Bundesrepublik ist aufgrund des demografischen Wandels dringend auf Zuwanderung angewiesen. Doch die Zusammenarbeit mit Menschen, die aus anderen Ländern hierherkommen, erfordert ein besonderes Maß an Verantwortung, auch weil diesen Menschen Deutschland erst einmal fremd ist. Die spezielle Verantwortung für aus dem Ausland kommende Zeitarbeitskräfte bringt folglich eine besondere Verpflichtung zu hohen Standards bei der internationalen Mobilität mit sich. Deswegen wurde vom Präsidium des BAP eine agile Arbeitsgruppe aus Verbandsmitgliedern eingesetzt, um Qualitätsstandards für gute internationale Mobilität in der Zeitarbeit zu entwickeln. Nach gründlichen Beratungen wurde ein Kriterienkatalog er­stellt, in dem in fünf Artikeln grundlegende Standards guter internationaler Mobilität in der Zeit­arbeit aufge­zeigt werden.

Qualitätsstandards sind Leitlinien des Verbandes

Die in der agilen Arbeitsgruppe ausgearbeiteten Qualitätskriterien wurden vom Präsidium des BAP einstim­mig als Verbandsleitlinien angenommen. Das Präsidium hat außerdem beschlossen, dass sich Mitglieder zu den Verbands­leitlinien "Qualitätsstandards für gute internationale Mobilität in der Zeitarbeit" bekennen und sich selbstverpflichten können, die in diesem Kriterienkatalog kodifizierten Qualitätsvorgaben einzu­halten. Mitgliedsunternehmen, die diese Selbstverpflichtung eingehen, erhalten die Vignette "Anwender der BAP-Qualitätsstandards internationale Mobilität". Mit dieser Vignette können sie nach außen zeigen, dass ihnen Qualität bei der Beschäftigung ausländischer Zeitarbeitskräfte ein besonders wichtiges Anliegen ist, zum Beispiel auf ihrer Website, in der E-Mail-Signatur oder auf dem Firmenbriefpapier.

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