16.02.2023 | BAP-Qualitätsstandards für gute Ausbildung in der Zeitarbeit

Die Ausbildung junger Menschen erfordert ein hohes Maß an Verantwortung, denn in dieser Zeit werden die entscheidenden Weichen für das künftige Berufsleben gestellt. Deshalb ist es die Verantwortung der Unternehmen, den Berufsweg junger Menschen nach bestem Wissen und Gewissen zu gestalten und zu begleiten. Aus dieser Verantwortung heraus entsteht eine besondere Verpflichtung zur Qualität in der Aus­bildung.

Um in der Personaldienstleistungsbranche weiterhin eine gute Qualität bei der Ausbildung sicherzustellen, wurde vom Präsidium des BAP eine agile Arbeitsgruppe u.a. mit dem Auftrag eingesetzt, Qualitätsstandards für gute Ausbildung in der Zeitarbeit zu entwickeln. Die agile Arbeitsgruppe unter Leitung von Michael Laux, I.K. Hofmann GmbH, bestand aus Verbandsmitgliedern, die große Erfahrungen bei der Rekrutierung und Ausbildung junger Menschen haben. Es wurde insbesondere der duale Ausbildungsberuf der Personal­dienst­­leistungs­kaufleute (PDK) in den Fokus genommen und nach eingehenden Beratungen wurden entsprechende Qualitätsstandards definiert. In 5 Artikeln zeigen diese Leitlinien grundlegende Kriterien guter Ausbildung bei Personal­dienstleistern auf, die selbstverständlich auch Gültigkeit für andere Berufs­ausbildungen wie beispielsweise die der Kaufleute für Bürokommunikation haben.

Qualitätsstandards guter Ausbildung

Icon: eine schützende Hand unter einer Figur

Qualitätsstandards als Leitlinien des Verbandes

Gute Ausbildung fängt bei der behutsamen Wahl der Auszubildenden an, setzt Anforderungen an die Ausbilder und den Ausbildungsstandort. Zudem erfordert sie Transparenz und setzt hohe Maßstäbe, um Auszubildende dahingehend zu befähigen, dass sie nach bestandenem Abschluss die beruflichen Arbeitsaufgaben eigenständig und fehlerfrei ausführen können. Um dem Nachdruck zu verleihen, hat das Präsidium des BAP einstimmig die von der agilen Arbeitsgruppe aus­gearbeiteten "Qualitätsstandards für gute Ausbildung in der Zeitarbeit" als Verbandsleitlinien angenommen.

Vom Präsidium des BAP wurde außerdem beschlossen, dass sich Mitglieder zu den Verbands­leitlinien bekennen und selbstverpflichten können, die aufgeführten Qualitätskriterien einzu­halten. Mitglieds­unternehmen erhalten die Vignette "Anwender der BAP-Ausbildungsstandards", wenn sie diese Selbst­verpflichtung eingehen. Sie zeigen damit, dass ihnen Qualität bei der Ausbildung ein sehr wichtiges Anliegen ist, und können die Vignette für ihre Außendarstellung nutzen: zum Beispiel auf ihrer Internet- oder Karriere-Webseite, in der E-Mail-Signatur oder bei Ausschreibungen für Ausbildungsplätze.