Seit Dezember 2021 können sich BAP-Mitglieder verbindlich zur Einhaltung der BAP-Qualitätsstandards in der Pflege verpflichten. Im Magazin "Personaldienstleister" des BAP (Ausgabe 3/2021) sowie per Infodienst wurde im Dezember ausführlich darüber berichtet. Den Mitgliedern, die sich bereits zurückgemeldet und die Selbstverpflichtung unterzeichnet haben, sei an dieser Stelle gedankt. Eine rege Beteiligung an den Qualitätsstandards ist die wichtigste Grundvoraussetzung für die öffentliche Wirkung.
Mediale Berichterstattung
Exklusiver Mitgliederinhalt
Noch keinen Zugang? Dann jetzt persönliche Zugangsdaten anfordern oder Mitglied werden und Ihren Zugang zu allen BAP+ Inhalten sichern!
Erstellt: Uhr