BAP-Präsident Volker Enkerts zum Thema Zeitarbeit im Rahmen der Bundestagswahl

BAP-Präsident Volker Enkerts

Am 22. September ist Bundestagswahl. Viel hat sich in den vergangenen Jahren in der Zeitarbeitsbranche geändert. Trotzdem gibt es Parteien, die im Falle eines Wahlsieges weiter regulieren wollen. Volker Enkerts, Präsident des Bundesarbeitgeberverbandes der Personaldienstleister (BAP), nimmt zu bisherigen Entwicklungen und Erwartungen der Personaldienstleister an die nächste Bundesregierung Stellung.

1. Herr Enkerts, im September wird ein neuer Bundestag gewählt. Was hat sich in dieser Legislaturperiode in der Zeitarbeit verändert?

In den vergangenen vier Jahren hat es in unserer Branche viele Weiterentwicklungen gegeben – eigentlich ist es gar nicht mehr die Branche, die sie vor fünf, sechs Jahren war. Lassen Sie mich wenige Punkte nennen: Erstens gibt es mittlerweile eine Lohnuntergrenze, die für alle am deutschen Markt tätigen Zeitarbeitsunternehmen gilt. Grundlage für diese Lohnuntergrenze sind die Mindestlohntarifverträge, die vom BAP abgeschlossen worden sind. Die Lohnuntergrenze liegt aktuell bei 8,19 Euro im Westen und 7,50 Euro im Osten – und damit über einer Reihe von Entgelten, die in anderen Wirtschaftsbereichen gezahlt werden. Überhaupt sind die Lohnsteigerungen in der Zeitarbeit in den letzten Jahren erheblich höher ausgefallen als in der Gesamtwirtschaft, so dass wir inzwischen eine Branche mit ganz normalen Löhnen sind. Zweitens wurde im Arbeitnehmerüberlassungsgesetz – AÜG – eine sogenannte Schleckerklausel aufgenommen, nachdem dieses Unternehmen, das mit unserer Branche überhaupt nichts zu tun hat, das Instrument der Zeitarbeit seinerzeit missbräuchlich verwendet hat, um seine Stammbelegschaft teilweise auszutauschen. Derartiger Missbrauch ist jetzt also ausgeschlossen – glücklicherweise. Drittens gibt es nach der Umsetzung der EU-Zeitarbeitsrichtlinie in deutsches Recht auch noch weitere Verbesserungen für Zeitarbeitnehmer im AÜG. Diese sorgen beispielsweise dafür, dass Zeitar-beitnehmer Gemeinschaftseinrichtungen der Kundenunternehmen nutzen dürfen oder dass ihnen alle Stellenausschreibungen beim Kunden zugänglich gemacht werden müssen. Und nicht zuletzt haben wir im tariflichen Bereich den größten Teil der Zeitarbeitnehmer über Branchenzuschlagstarifverträge an ein Equal Pay herangeführt. Das sind deutliche Weiterentwicklungen, von denen unsere Mitarbeiter profitieren. Deshalb habe ich kein Verständnis dafür, dass einige Politiker dies nicht zur Kenntnis nehmen.

2. Welche Positionen vertreten die einzelnen Parteien vor der Wahl im September?

Die Positionen gehen hier weit auseinander. Die Partei Die LINKE will Zeitarbeit gänzlich verbieten – obwohl sich das nicht mit dem deutschen Grundgesetz und mit EU-Recht verträgt, denn die EU-Zeitarbeitsrichtlinie verfolgt einen klaren Liberalisierungsgedanken zugunsten der Zeitarbeit und fordert sogar den Abbau von Einschränkungen für unsere Branche. Daneben will Die LINKE – wie auch Bündnis 90/Die Grünen – eine Flexibilitätszulage für Zeitarbeitnehmer, und dass Betriebsräte beim Einsatz von Zeitarbeitspersonal mehr Mitspracherecht erhalten. Zusammen mit der SPD will man darüber hinaus noch Equal Pay, mitunter ab dem ersten Einsatztag im Kundenunternehmen. Außerdem sollen Zeitarbeitseinsätze zeitlich stärker begrenzt werden. Auf unseren ohnehin stark regulierten Wirtschaftszweig würden somit noch mehr gesetzliche Vorgaben zukommen. Die Unionsparteien CDU/CSU sehen hingegen die Sozialpartner in der Verantwortung. Sie haben den Grundsatz ‚Gleicher Lohn für gleiche Arbeit am gleichen Ort‘ für Zeitarbeitnehmer in ihr Wahlprogramm geschrieben, sehen bei der Umsetzung dann aber die Tarifparteien – Zeitarbeitsverbände und Gewerkschaften – in der Pflicht. Das gilt auch für einen Mindestlohn, der nach den Vorstellungen der Union von Gewerkschaften und Arbeitgebern verhandelt und festgelegt werden soll und nicht etwa von der Politik. Die FDP sieht das genauso. Auch sie ist gegen eine gesetzlich festgelegte Lohnuntergrenze. Die Liberalen haben eine wichtige Aufgabe unserer Branche klar erkannt und uns in ihrem Wahlprogramm als ‚Jobmotor‘ bezeichnet.

3. Was erwarten Sie von der nächsten Regierung?

Ich würde mir wünschen, dass die Politik vor den Ergebnissen Respekt zeigt, die wir als Verband und als Tarifpartner zusammen mit den DGB-Gewerkschaften als unserem Sozialpartner verhandelt und erreicht haben. Denken Sie an die Branchenzuschlagstarifverträge – sie führen die Zeitarbeitnehmer in Stufen an Equal Pay heran, das heißt, dass die Zeitarbeitnehmer die gleiche Bezahlung wie vergleichbare Stammmitarbeiter im Kundenbetrieb erhalten. Das belegt, dass sich auch die Gewerkschaften zur Tarifpartnerschaft in der Zeitarbeit bekennen. Und dass die Tarifpartner, die sich in der Materie auskennen, tarifvertragliche Lösungen finden, die besser zu den Gegebenheiten in unserer Branche passen als gesetzliche Regelungen es jemals könnten. Die Politik muss uns Zeit lassen, damit die Veränderungen, die wir in Gang gesetzt haben, greifen und ihre Wirkung entfalten können. In Deutschland gilt die Tarifautonomie. Sie ist grundgesetzlich geschützt. Selbstverständlich muss das auch für Zeitarbeit gelten. Forderungen wie Equal Pay ab dem ersten Einsatztag würden laufende Tarifverträge außer Kraft setzen – und das käme einem Verfassungsbruch gleich. Letztlich fordern wir von der Politik nur eine Selbstverständlichkeit.

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