BAP-Präsident Volker Enkerts zum neuen VBG-Prämienverfahren: „Einfacher geht es nicht“

Ab dem 1. August 2015 führt die gesetzliche Unfallversicherung VBG ein neues Prämienverfahren ein, das sich unter anderem an alle Unternehmen der Zeitarbeitsbranche richtet. Der Vorstand der VBG, dessen alternierender Vorsitzender BAP-Präsident Volker Enkerts ist, hat in einer Richtlinie das Prämienverfahren erheblich vereinfacht. Enkerts erklärt: „In Zukunft stellen die Unternehmen nur den Antrag auf Prämie und weisen die Maßnahme durch geeignete Belege nach. Aufwendigen Kontrollbegehungen oder bürokratische Formulare entfallen. Einfacher geht es nicht.“

Mit dem neuen Verfahren will die VBG Mitgliedsunternehmen honorieren, die sich für die Reduzierung von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten einsetzen und gesundheitsfördernde Arbeitsbedingungen verbessern. „Belohnt werden Unternehmen, die sich über die rechtlichen Vorgaben hinaus für die Sicherheit und Gesundheit ihrer Beschäftigten einsetzen und in unfallverhütende und gesundheitserhaltende Maßnahmen investieren“, heißt es in der Pressemitteilung der VBG. Für die Branche der Zeitarbeit bedeutet dies, dass Präventionsmaßnahmen durch die prozentuale Übernahme von Investitionskosten oder pauschalierte Beträge durch die VBG unterstützt werden. In jedem Prämienjahr kann allerdings nur eine Prämie in Höhe von höchstens 10.000 Euro an die Unternehmen ausgezahlt werden.

Weitere Informationen zum neuen Prämienverfahren der gesetzlichen Unfallversicherung sind auf der Website der VBG einsehbar.

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