
Seit dem 25. Mai 2018 gelten die europäische Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und das neue Bundesdatenschutzgesetz.
Dazu erklärt Sebastian Lazay, Präsident des Bundesarbeitgeberverbandes der Personaldienstleister (BAP): "Die Wahrung der Persönlichkeitsrechte des Einzelnen hat gerade in unserer Branche höchste Priorität. Doch der Schutz des Einzelnen wird nicht dadurch gesichert, dass wir bei der Verarbeitung von Daten in bürokratischen Anforderungen ersticken.
Die Auswirkungen der neuen Datenschutz-Regelungen für die Personaldienstleistungsbranche sind enorm, denn sie verarbeitet in fast allen ihrer Prozesse persönliche Daten von aktuellen und ehemaligen Mitarbeitern sowie Bewerbern. Die Aufrechterhaltung des Schriftformerfordernisses zur Einwilligung im Beschäftigungsverhältnis, die in Deutschland im Übrigen auch für Bewerberdaten gilt, geht völlig an den Bedürfnissen der Praxis vorbei. In Zeiten der Digitalisierung, in der Bewerbungsverfahren meist online erfolgen, ist das eine Farce!
Wie in vielen weiteren Punkten des Gesetzes besteht auch hier nach wie vor Rechtsunsicherheit. Denn besondere Umstände rechtfertigen auch eine andere Form als die Schriftform. Diese Umstände werden allerdings vom Gesetzgeber nicht genauer definiert. Die digitale Einwilligung birgt also ein rechtliches Risiko. Das ist in Anbetracht der neuen drakonischen Strafen, die bereits bei kleinsten Regelverstößen drohen, unverantwortlich. Das gilt insbesondere für kleine und mittelständische Unternehmen (KMU), denn sie müssen die vagen Regelungen genauso umsetzen wie etwa Facebook, Google und Co, vor denen die DSGVO eigentlich schützen soll. Überdies ist die gewaltige bürokratische Mehrbelastung gerade für KMUs nur schwer zu bewältigen.
Ich fordere die Politik dazu auf, die Regelungen nochmals auf ihre Verhältnismäßigkeit zu prüfen und schnell Rechtsklarheit zu schaffen. Mir scheint, dass die Politik die Folgen der DSGVO für die Praxis extrem unterschätzt hat.
Wir brauchen ein praxistaugliches, anwenderfreundliches und vor allem zeitgemäßes Datenschutzrecht. Die neuen Regelungen zum Datenschutz müssen daher dringend nachgebessert werden, verlässliche rechtliche Rahmenbedingungen schaffen und dürfen unsere Arbeit nicht noch mit zusätzlicher Bürokratie belasten."
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