30.09.2020 | BAP nimmt Stellung gegen ein Verbot der Zeitarbeit in der Fleischindustrie

In seiner Stellungnahme gegenüber dem Ausschuss für Arbeit und Soziales des Deutschen Bundestages anlässlich der Anhörung am 5. Oktober 2020 zum Entwurf für ein Gesetz zur Verbesserung des Vollzugs im Arbeits­schutz (Arbeitsschutzkontrollgesetz) spricht sich der Bundesarbeitgeberverband der Personal­dienstleister (BAP) in aller Deutlichkeit gegen das geplante Verbot der Zeitarbeit in der Fleischindustrie aus. Dabei weist der Verband darauf hin, dass Zeitarbeitskräfte bereits jetzt gesetzlich mit Beschäftigten der Stammbelegschaften des Einsatzbetriebes in Belangen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes gleichgestellt sind und dass Belege dafür fehlen, dass die Missstände in der Fleischwirtschaft die Zeitarbeit betreffen.

Schon in seiner Stellungnahme gegenüber dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales anlässlich der Veröffentlichung des Gesetzentwurfes hatte der BAP gefordert, die Zeitarbeit gänzlich aus dem An­wendungsbereich des Gesetzes, zumindest aber aus dem Bereich der Fleischverarbeitung, heraus­zu­nehmen. Diese Position vertritt der Verband auch weiterhin gegenüber dem Ausschuss für Arbeit und Soziales. In seiner Stellungnahme gegenüber diesem Aus­schuss heißt es wörtlich:

Die vorgelegten Regelungen finden […] die Unterstützung des BAP, wenn es um die Behebung von Kontrolldefiziten und die Ausweitung von Kontrollmöglich­keiten geht, denn an dieser Stelle liegt tatsächlich das Voll­zugs­problem. Ein Verbot des Einsatzes von Zeitarbeit in der Fleischindustrie lehnt der BAP dagegen ab, denn es ist nicht geeignet, um Gefahren, die von unzureichendem Arbeitsschutz ausgehen, zu besei­tigen.

(Stellungnahme des BAP gegenüber dem Ausschuss für Arbeit und Soziales des Deutschen Bundestages zum Entwurf für ein Gesetz zur Verbesserung des Vollzugs im Arbeitsschutz (Arbeitsschutzkontrollgesetz), S. 2)

Diese Position belegt der BAP in seiner Stellungnahme und setzt sich dabei auch mit den doch recht fadenscheinigen Begründungen der Bundesregierung für ein Verbot der Zeitarbeit in der Fleischwirtschaft auseinander. Dazu schreibt der BAP der Bundesregierung in das Stammbuch:

Die genannten Beispiele zeigen nur allzu klar, dass die vermeintlichen Begründungen für ein Verbot der Zeitarbeit in der Fleischindustrie nicht tragen bzw. überhaupt keine Begründungen sind. Der Begründungsteil des Gesetzesentwurfs legt allerdings den Verdacht nahe, dass bei dem Verbot der Zeitarbeit in der Fleischindustrie ein ganz anderes Motiv vorliegt: Gleich zweimal wird in dem Entwurf die Sorge geäußert, dass ein alleiniges Verbot von Werkverträgen zu einem erheblichen Anstieg von Zeitarbeit in der Fleischindustrie führen könnte. [...] Eine solche Sorge rechtfertigt aber keineswegs ein Totalverbot der Zeitarbeit in der Fleischindustrie, das – wie auch der Gesetzesentwurf selber zugibt – einen Eingriff 'in Grundrechtspositionen von Unternehmen sowie von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern' darstellt (BT-Drucksache19/21978, S. 40), zumal die Arbeitnehmerüberlassung heute schon eine der reguliertesten Branchen in Deutschland ist.

(Stellungnahme des BAP gegenüber dem Ausschuss für Arbeit und Soziales des Deutschen Bundestages zum Entwurf für ein Gesetz zur Verbesserung des Vollzugs im Arbeitsschutz (Arbeitsschutzkontrollgesetz), S. 3)

Die vollständige Stellungnahme des BAP zum Entwurf für ein Gesetz zur Verbesserung des Vollzugs im Arbeits­schutz (Arbeitsschutzkontrollgesetz) gegenüber dem Ausschuss für Arbeit und Soziales des Deutschen Bundestages ist dieser Meldung beigefügt.

Bild: Reichtagsgebäude; pixabay.com

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