20.03.2018 | BAP-Mitgliederumfrage zu Branchenzuschlagstarifverträgen mit der NGG

Durch die Änderungen des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG) sind Branchenzuschlagstarifverträge für die Personaldienstleister in der täglichen Praxis besonders wichtig: Durch Branchenzuschlagstarifverträge (TV BZ) kann vom gesetzlichen Equal Pay-Anspruch nach neun Monaten Einsatz beim selben Kunden abgewichen werden (§ 8 Abs. 4 AÜG). Damit stellen diese Tarifverträge eine handhabbare und auch rechtssicherere Alternative zum gesetzliche Equal Pay dar, das aufgrund einer fehlenden Definition mit einer Reihe von rechtlichen Unwägbarkeiten und einem immensen administrativen Aufwand behaftet ist.

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