++ Über 87 Prozent werden das Instrument der Kurzarbeit nutzen – Durchschnittlicher Umsatzrückgang liegt bei fast 50 Prozent ++
Die Corona-Pandemie und der damit verbundene Lockdown haben massive Auswirkungen auf die Personaldienstleister. Dies verdeutlichen die nun vorgestellten Ergebnisse einer verbandsinternen nicht-repräsentativen Umfrage des BAP aus dem April 2020, über die im Handelsblatt bereits umfassend berichtet wurde.
Kurzarbeit wird von über 87 Prozent der Unternehmen zur Krisenbewältigung genutzt
Welche enorme Bedeutung die Ende März von der Bundesregierung beschlossene Kurzarbeitergeldverordnung hat, durch die das Instrument der Kurzarbeit überhaupt erst für die Zeitarbeit geöffnet wurde, macht die Umfrage sehr deutlich. Denn 73,5 Prozent der befragten Personaldienstleister gaben an, zum Zeitpunkt der Umfrage bereits Kurzarbeit eingeführt zu haben. Im Durchschnitt befanden sich dabei 31 Prozent der Mitarbeiter dieser Unternehmen in Kurzarbeit. Bei nahezu einem Drittel der Unternehmen (31,5 Prozent) waren sogar zwischen 50 Prozent und 100 Prozent der Mitarbeiter in Kurzarbeit. Weitere 14 Prozent der befragten Unternehmen gaben an, die Einführung von Kurzarbeit zu planen, um die Auswirkungen der Krise zu bewältigen und der damit einhergehenden Verringerung des Arbeitsvolumens zu begegnen. Insgesamt werden somit 87,5 Prozent auf die Kurzarbeit und auf das damit verbundene Kurzarbeitergeld (KuG) zurückgreifen.
Personaldienstleister erwarten durchschnittlichen Umsatzrückgang von 49,5 Prozent
Die hohe Relevanz von Kurzarbeit überträgt sich dementsprechend auch auf die Umsätze der Personaldienstleister. Wie die Umfrage weiter aufzeigt, gaben die befragten Verbandsmitglieder einen durchschnittlichen Umsatzrückgang von 49,5 Prozent an. Während nur etwa 6 Prozent der Befragten von einer vergleichsweise geringen Verringerung des Umsatzes von maximal 20 Prozent ausgingen, rechneten hingegen fast 20 Prozent der Unternehmen mit einem Umsatzeinbruch von 80 bis 99 Prozent.
Höchstüberlassungsdauer als zusätzliche Restriktion
Neben den bereits von den Mitgliedern genutzten finanziellen Maßnahmen zur Bewältigung der Corona-Krise, wie etwa das KuG, KfW-Kredite oder Stundungsmöglichkeiten, signalisierten die befragten Unternehmen die dringende Notwendigkeit von Anpassungen im regulatorischen Umfeld. In der Befragung stellte sich dabei insbesondere die der Arbeitnehmerüberlassung auferlegte 18-monatige Höchstüberlassungsdauer von Zeitarbeitnehmern in den Kundenbetrieb als wesentliche Restriktion heraus. Denn wenn Kunden jetzt Zeitarbeiter entzogen werden, verlieren sie wichtiges Know-how. Gleichzeitig können sie die Beschäftigten nicht übernehmen, da sie selbst in Kurzarbeit sind und es entsteht eine lose-lose-Situation.
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