BAP-Hauptgeschäftsführer Thomas Hetz zur Öffnung der Zeitarbeit für Flüchtlinge:

Thomas Hetz, Hauptgeschäftsführer Bundesarbeitgeberverband der Personaldienstleister, BAP, Branchenverband Zeitarbeit
Thomas Hetz, Foto: Sandra Wildemann

Zu den aktuellen Beschlüssen des Koalitionsausschusses vom 6. September 2015, die unter „Integration verbessern“ den Fall des Zeitarbeitsverbots für Asylbewerber und Geduldete nach drei Monaten vorsehen, erklärt Thomas Hetz, Hauptgeschäftsführer des Bundesarbeitgeberverbandes der Perso­nal­­dienstleister (BAP):

„Diesen Schritt begrüßen wir. Dies ist der richtige Ansatz. Die Zeitarbeitsbranche hat in den vergangenen Jahren immer wieder ihre Integrationsleistung für Zielgruppen, die es am Arbeitsmarkt schwer haben – seien es Migranten, Langzeitarbeitslose unter 35 Jahren oder Menschen mit Behinderung – unter Beweis gestellt. Deshalb fordern wir schon seit langem den Abbau von Hindernissen wie auch die Öffnung der Zeitarbeit für Drittstaatenangehörige, und damit auch für Flüchtlinge und Asylsuchende. Unsere Branche ist gut aufgestellt und kann auch ihren Beitrag in dieser besonderen Situation leisten. Allerdings müssen jetzt gezielt für diesen Personenkreis die deutschen Sprachkenntnisse angeboten werden. Nur dann gibt es eine Chance auf Integration in den Arbeitsmarkt und damit in die Gesellschaft.“

Damit ist dies allerdings noch kein Gesetz. Entscheidend ist jetzt, dass diese Überlegungen auch zeitnah umgesetzt werden. Das Gesetzgebungsverfahren soll in den nächsten Wochen umgesetzt werden.

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