BAP-Hauptgeschäftsführer Thomas Hetz zum Entwurf des Bundesarbeitsministeriums für Neuregelungen der Zeitarbeit

Thomas Hetz, Hauptgeschäftsführer Bundesarbeitgeberverband der Personaldienstleister, BAP, Branchenverband Zeitarbeit
Thomas Hetz, Foto: Sandra Wildemann

Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles hat einen ersten Entwurf eines "Gesetzes zur Änderung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes und anderer Gesetze" vorgelegt. Zu diesem "Diskussionsentwurf" erklärt Thomas Hetz, Hauptgeschäftsführer des Bundesarbeitgeberverbandes der Personaldienstleister (BAP):

"Dieser Entwurf hat es entgegen der allgemeinen Medienberichterstattung in sich. Darin werden eben nicht nur eine Höchstüberlassungsdauer von 18 Monaten und Equal Pay nach neun Monaten festgeschrieben, sondern unverhältnismäßig in die Tarifautonomie der Zeitarbeit eingegriffen und ihre Einsatzbedingungen massiv verschlechtert. Der Teufel versteckt sich allerdings im Detail, sprich in den vorgesehenen Sanktionen und in der Gesetzesbegründung. Gerade in diesen Punkten geht der Entwurf auch weit über die Vereinbarungen aus dem Koalitionsvertrag von CDU/CSU und SPD hinaus. So ist beispielsweise bei einem Verstoß gegen die Höchstüberlassungsdauer nicht nur eine Geldstrafe von bis zu 30.000 Euro vorgesehen, sondern zusätzlich auch noch der Entzug der zwingend erforderlichen Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung und eine 'Zwangsübernahme' der Zeitarbeitskraft beim Einsatzbetrieb. Diese beiden Sanktionen greifen massiv in die unternehmerische Freiheit bei den Kundenunternehmen und in die verfassungsrechtlich geschützte Berufsfreiheit bei den Personaldienstleistern ein und sind weder mit dem Grundgesetz noch mit dem Koalitionsvertrag zu vereinbaren.

Der Entzug der Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung und damit ein Berufsverbot droht – neben einem Bußgeld von bis zu 500.000 Euro – auch bei Verstößen gegen Equal Pay. Dabei sind solche Verstöße vorprogrammiert, denn laut 'Diskussionsentwurf' müssen 'sämtliche auf den Lohnabrechnungen vergleichbarer Stammarbeitnehmerinnen und Stammarbeitnehmer des Entleihers ausgewiesenen Bruttovergütungsbestandteile' berücksichtigt werden. Dazu sollen sogar vermögenswirksame Leistungen und Sachbezüge wie beispielsweise Dienstwagen oder -handys zählen. Damit wird die ohnehin mit einem gewaltigen Aufwand verbundene Ermittlung von Equal Pay zu einem Vabanque-Spiel für die Personaldienstleister und zu einem Offenbarungseid für die Kundenunternehmen bei ihren Entgeltstrukturen.

Das sind nur zwei der völlig inakzeptablen Punkte, die der 'Diskussionsentwurf' aus dem Bundesarbeitsministerium enthält. Die beiden Zeitarbeitsverbände BAP und iGZ haben in einer gemeinsamen Kurzstellungnahme weitere Punkte zusammengestellt, die über die Vereinbarungen der großen Koalition zur Zeitarbeit hinausgehen. Insgesamt erschreckend ist jedenfalls, dass offenbar durch verstärkt herbeigeführte Rechtsunsicherheit und unverhältnismäßige Sanktionen bei den Kunden der Zeitarbeit ein Klima der Verunsicherung herbeigeführt und die Branche so ganz massiv eingeschränkt werden soll. Ein solches Vorgehen verstößt allerdings ohne Frage gegen die EU-Zeitarbeitsrichtlinie, die Beschränkungen der Branche nur in sehr engem Rahmen zulässt."

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