BAP-Forderung erfüllt

Zeitarbeitnehmer dürfen zukünftig auch ohne Einschränkungen im Werkverkehr eingesetzt werden. Das entsprechende Gesetz wurde heute im Bundesgesetzblatt veröffentlicht und tritt morgen in Kraft. Damit wurde eine zentrale Forderung des BAP und dessen Vorgängerverbände AMP und BZA erfüllt.

Bislang war der Einsatz von Zeitarbeitnehmern im Werkverkehr nur bis zu vier Wochen als Krankheitsvertretung möglich. Beim Werkverkehr handelt es sich um den Güterkraftverkehr für die eigenen Zwecke eines Unternehmens. Die Kraftfahrzeuge haben ein zulässiges Gesamtgewicht von mehr als 3,5 Tonnen.

"Mit der Zulassung von Zeitarbeit für den Werkverkehr werden die bestehenden EU-Verordnungen in deutsches Recht umgesetzt", erklärt BAP-Hauptgeschäftsführer Thomas Hetz. "Die EU-Zeitarbeitsrichtlinie fordert den Abbau ungerechtfertigter Verbote oder Einschränkungen. Folgerichtig müsste nun auch das Überlassungsverbot für das Bauhauptgewerbe aufgehoben werden." 

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