28.12.2022 | BAP-Branchenmagazin „Personaldienstleister“ – Ausgabe 3/2022 ist erschienen

Als zum 1. April 2017 das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz geändert wurde, war darin auch eine Vorschrift enthalten, die Anwendung des geänderten Gesetzes zu evaluieren. Der „Endbericht zum Forschungs­vorhaben Evaluation des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG)“ liegt jetzt vor und wurde inzwischen von der Bundesregierung veröffentlicht. Zur Einstimmung auf den Themen­schwer­punkt „AÜG-Evaluation“ im aktuellen Heft hat der 1. Parlamentarische Geschäftsführer der FDP-Bundestagsfraktion, Johannes Vogel, ein Editorial verfasst. In diesem Gast­beitrag erklärt Vogel unter anderem: „Zeitarbeit sollte dieselbe Wertschätzung erfahren wie jede andere sozialversicherungs­pflichtige Beschäftigung“. Eine weitere zentrale Aussage: „Wir müssen das Beschäftigungsverbot von Angehörigen aus Drittstaaten in der Zeitarbeit endlich abschaffen.“

Im Themenschwerpunkt AÜG-Evaluation präsentiert der „Personaldienstleister“ eine Übersicht der wichtigsten Ergebnisse und Schlussfolgerungen auf den Seiten 6 bis 8. Im Interview auf den Seiten 4 und 5 nehmen Dr. Oliver Stettes und Holger Schäfer vom Institut der deutschen Wirtschaft Köln Stellung zu den Schlussfolgerungen der Autoren des Berichts und kommen dabei zu einem eindeutigen Ergebnis: „Es ist problematisch, wenn die empirische Befundlage und die im Grunde politische Bewertung des Evaluationsteams teilweise auseinanderklaffen.“ Zudem bietet das Branchenmagazin einen Rückblick zu den beiden BAP-Fachkonferenzen „ARBEIT & PERSONAL“ im Herbst in Köln und Hamburg (Seite 9). Berichtenswertes aus dem Themenbereich Personalvermittlung findet ebenfalls Erwähnung: Das Heft informiert über das aktuelle „Barometer Personalvermittlung 2022“, das auf dem Thementag Personalvermittlung im Oktober in Nürn­berg vorgestellt wurde (Seiten 10 und 11). Die wirtschaftliche Gesamtlage mit ihren Auswirkungen auf die Personaldienstleistungsbranche wird ebenfalls ausführlich analysiert (Seiten 12 und 13). Im Experten­inter­view spricht Rechtsanwalt und Dozent Jan Schubel über die Prüfpraxis von Zoll und Bundesagentur für Arbeit und hat wertvolle Tipps für die Leser parat. Abgerundet werden die Brancheninformationen durch Berichte über aktuelle Rechtsurteile, die die tägliche Arbeit in der Branche betreffen (Seiten 14 und 15), sowie durch einen Blick auf das Seminarprogramm der BAP Akademie für das erste Halbjahr 2023 (Seite 2).

Einen wichtigen Ausblick liefert der „Personaldienstleister“ zum Schluss in eigener Sache: Mit der ersten Ausgabe 2023 erscheint das Magazin in überarbeiteter Optik und mit einem noch treffenderen Titel: Aus „Personaldienstleister“ wird „Der Personaldienstleister“. Die Leser:innen dürfen also gespannt auf die Weiterentwicklung der Zeitschrift sein, die seit zehn Jahren die Branche verlässlich über die wichtigsten Entwicklungen auf dem Laufenden hält.

Wir wünschen eine anregende Lektüre!

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