02.03.2023 | BAG: Urteilsbegründungen zur verlängerten Höchstüberlassungsdauer nach TV LeiZ veröffentlicht

Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat am 14.09.2022 in zwei parallel geführten Verfahren entschieden, dass in einem Tarifvertrag der Einsatzbranche eine von der gesetzlichen Höchstüberlassungsdauer von 18 Monaten abweichende Höchstüberlassungsdauer vereinbart werden kann, die gleichfalls für den überlassenen Arbeitnehmer und dessen Arbeitgeber (Personaldienstleister) unabhängig von deren Tarifgebundenheit maßgebend ist. Hierüber hatten wir bereits mit Rundschreiben BAP Recht vom 15.09.2022 informiert.

Nun liegen die ausführlichen Begründungen der Urteile in den Verfahren mit den Aktenzeichen 4 AZR 83/21 und 4 AZR 26/21 vor.

Foto: © Bundesarbeitsgericht