Im August 2019 hat die Bundesagentur für Arbeit (BA) in einem mit allen Marktbegleitern unabgestimmten Verfahren die Filtervoreinstellung in ihrer JOBBÖRSE sowie der Jobsuche geändert. Seitdem müssen Arbeitssuchende mit einem Opt-in-Verfahren ("Private Arbeitsvermittlung einblenden") Ausschreibungen der privaten Arbeitsvermittler aktiv auswählen, damit diese Ausschreibungen angezeigt werden.
Die Vertreter der Verbände der Privaten Arbeitsvermittler (PAV) und des Verbandsbereichs Personalvermittlung (VBPV) des BAP lehnen diesen Vorschlag einstimmig ab. Der Button dient zwar einer gewissen Herstellung der Übersichtlichkeit für den arbeitssuchenden Nutzer. Er sorgt aber nicht dafür, dass Nutzern alle auf dem Stellenmarkt verfügbaren Angebote auf dem ersten Blick angezeigt werden.
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Bild: © Bundesagentur für Arbeit
Erstellt: Uhr