Am 5. April 2017 ist das Gesetz zum Abbau verzichtbarer Anordnungen der Schriftform im Verwaltungsrecht des Bundes in Kraft getreten. Dieses Gesetz enthält bezüglich der Form des Ausbildungsnachweises eine Änderung in der Handwerksordnung (Artikel 104 des Gesetzes) und dem Berufsbildungsgesetz (BBiG, Artikel 149 des Gesetzes):
Exklusiver Mitgliederinhalt
Noch keinen Zugang? Dann jetzt persönliche Zugangsdaten anfordern oder Mitglied werden und Ihren Zugang zu allen BAP+ Inhalten sichern!
Erstellt: Uhr