05.05.2021 | "Ausbildungsplätze sichern": Anpassungen der Zweiten Förderrichtlinie sind jetzt in Kraft

Am 30. April 2021 sind die Anpassungen der Zweiten Förderrichtlinie des Bundesprogramms "Ausbildungsplätze sichern" im Bundesanzeiger veröffentlicht worden. Das heißt: Ab sofort können die Anträge zur Förderung der Auftrags- und Verbundausbildung sowie zur Bezuschussung zu den Kosten der Prüfungsvorbereitung für Auszubildende gestellt werden. Für die Umsetzung der Richtlinie ist die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See zuständig. Auf deren Internetseite sind weiterführende Informationen sowie die Antragsformulare eingestellt.

Die Änderungen im Detail zur Ersten und Zweiten Förderrichtlinie können die BAP-Mitglieder im Infodienst vom 07.04.2021 nachlesen.

Weitere Informationen zum Bundesprogramm "Ausbildungsplätze sichern" finden sich auf der Website der Bundesagentur für Arbeit.

Bild: © BAP; Foto Alex Muchnik

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