Am 27.März 2020 fand im Rahmen eines Webinars der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) ein umfassender Austausch unter Beteiligung von Mitgliedern – einschließlich des BAP – zu Ausbildungsfragen im Kontext von Corona statt. Die BDA hat anschließend eine umfassende Zusammenfassung und Bewertung zur Thematik erstellt, in der es unter anderem heißt:
I Prüfungen in der beruflichen Aus- und Weiterbildung
Der DIHK hat bekannt gegeben, dass die Industrie- und Handelskammern alle für April und Mai geplanten schriftlichen Abschlussprüfungen in den Sommer 2020 verschieben. Die Prüfungen werden voraussichtlich in der Zeit vom 16. bis 19. Juni 2020 nachgeholt. Die industriell-technischen Prüfungen sollen am 16./17. Juni stattfinden und die kaufmännischen am 18./19. Juni.
Prüfungsteilnehmer, die im Frühjahr für die Abschlussprüfung Teil 1 angemeldet waren, können die entsprechende Prüfung im Herbst nachholen. Alle Zwischenprüfungen, die im Frühjahr hätten stattfinden sollen, entfallen hingegen ersatzlos. Dies soll jedoch nach gemeinsamer Auffassung von BMBF und BMWi (siehe Anlage), die auch von den für die Prüfung zuständigen Stellen geteilt wird, keine negativen Konsequenzen für die spätere Zulassung zur Abschlussprüfung haben. Gestützt wird dies auf eine Analogie zu § 44 Abs. 3 S. 2 BBiG. Dieser sieht im Fall einer gestreckten Abschlussprüfung eine Zulassung zum zweiten Teil der Abschlussprüfung auch dann vor, wenn Auszubildende aus Gründen, die sie nicht zu vertreten haben, am ersten Teil der Abschlussprüfung nicht teilgenommen haben. Dies müsse dann erst recht für die Zwischenprüfung gelten, die lediglich eine Lernstandskontrolle darstellt.
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