05.10.2018 | AÜG-Evaluation: Befragung der Zeitarbeitskräfte durch das IW Köln im Auftrag des BAP

Seit 1. April letzten Jahres gilt das neue Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) mit deutlichen Regulierungen für unsere Branche. Uns allen ist mit diesem neuen AÜG die Arbeit erheblich erschwert worden – und das ohne Not, denn die Fakten sprechen gegen Einschränkungen der Zeitarbeit wie durch Höchstüberlassungsdauer und undefiniertes Equal Pay.

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