Seit 1. April letzten Jahres gilt das neue Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) mit deutlichen Regulierungen für unsere Branche. Uns allen ist mit diesem neuen AÜG die Arbeit erheblich erschwert worden – und das ohne Not, denn die Fakten sprechen gegen Einschränkungen der Zeitarbeit wie durch Höchstüberlassungsdauer und undefiniertes Equal Pay.
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