Seit April 2017 gilt ein neues Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG). Die weitreichenden Änderungen, unter anderem durch die Einführung der Höchstüberlassungsdauer und eines rechtlich nicht klar geregelten Equal Pay, stehen bei Zeitarbeitnehmern und Kundenunternehmen in der Kritik, wie erste Befragungsergebnisse der AÜG-Evaluation von BAP, iGZ und dem Institut der deutschen Wirtschaft (IW) zeigen.
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