08.08.2019 | AÜG-Evaluation

Seit April 2017 gilt ein neues Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG). Die in den darauffolgenden Monaten in Kraft getretenen weitreichenden Änderungen durch die Einführung der Höchstüberlassungsdauer und eines rechtlich nicht klar geregelten Equal Pay stehen dabei unter anderem in der Kritik – und zwar bei Zeitarbeitnehmern und Kundenunternehmen. Dies deuten erste Auswertungen der Befragung von Kundenunternehmen und Zeitarbeitskräften im Rahmen einer eigenen AÜG-Evaluation von BAP, iGZ und dem Institut der deutschen Wirtschaft (IW) an. Ihre Zeitarbeitnehmerinnen und -arbeitnehmer können sich übrigens noch bis Ende August 2019 an der speziellen Umfrage für Zeitarbeitskräfte beteiligen.

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