„Atypische Beschäftigung“

Statistisches Bundesamt sollte Definition überarbeiten

BAP-Präsident Volker Enkerts erklärt hierzu: „Das Statistische Bundesamt hat heute in seiner Jahresstatistik zutreffend beschrieben, wie groß der Anteil der Zeitarbeit am Aufschwung am Arbeitsmarkt ist. Zudem haben Zeitarbeitnehmer nach einer aktuellen Studie des Instituts der deutschen Wirtschaft (IW) 15 Prozent des deutschen Wirtschaftswachstums im Jahr 2010 erwirtschaftet – obwohl sie nur zwei Prozent aller Erwerbstätigen stellen. Insgesamt besitzt die Zeitarbeit alle Attribute, die man mit einem normalen Beschäftigungsverhältnis assoziiert: Denn hinter Zeitarbeit stehen fast ausschließlich sozialversicherungspflichtige und tariflich bezahlte Arbeitsverhältnisse, in der Regel unbefristet und Vollzeit. Umso bedauerlicher ist, dass das Bundesamt Teilzeit, befristete Arbeitsverträge, Minijobs und Zeitarbeit in einen Topf wirft, und dann noch mit dem diskriminierenden Titel ‚atypisch’ versieht. Zeitarbeit hat sich auch dank verbesserter politischer Rahmenbedingungen zu einer anerkannten, eigenständigen Branche entwickelt. Diese veränderte Arbeitswelt sollte sich in den statistischen Definitionen und Bezeichnungen widerspiegeln.“

 

Enkerts weiter: „Zeitarbeit unterliegt vollständig dem allgemeinen deutschen Arbeitsrecht. Die Bezahlung von Zeitarbeitnehmern basiert zu fast 100 Prozent auf eigenen Tarifverträgen mit der entsprechenden sozialen Absicherung. Zeitarbeitsfirmen übernehmen alle normalen Arbeitgeberaufgaben, darunter die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall oder Urlaub. Zeitarbeit sollte daher vom Statistischen Bundesamt als reguläres Arbeitsverhältnis bezeichnet und auch so eingeordnet werden.“

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