Am 13. September 2022 entschied das Bundesarbeitsgericht (BAG), dass Arbeitgeber gesetzlich verpflichtet sind, ein System zur Erfassung der Arbeitszeit der Arbeitnehmer einzuführen (vgl. BAP Recht v. 15.09.2022). Die Entscheidungsgründe (Aktenzeichen: 1 ABR 22/21) treffen indes keine Festlegungen hinsichtlich der Art und Weise der Arbeitszeiterfassung, sondern räumen dem Arbeitgeber ein weites Ermessen ein. Zur Umsetzung der Zeiterfassung hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) bezugnehmend auf den Beschluss einige Fragen und Antworten (FAQ) veröffentlicht.
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