Arbeitstreffen der BA mit der VGZ sowie Gewerkschaften in Nürnberg

Am 17. Januar 2013 fand in Nürnberg ein Arbeitstreffen von Vertretern der Bundesagentur für Arbeit (BA), der Verhandlungsgemeinschaft Zeitarbeit (VGZ) und  DGB-Gewerkschaften statt. Die VGZ setzt sich aus dem Bundesarbeitgeberverband der Personaldienstleister (BAP) und dem Interessenverband Deutscher Zeitarbeitsunternehmen (iGZ) zusammen. Ziel ist es, Tarifverhandlungen mit Gewerkschaften, die im Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB) organisiert sind, gemeinsam zu führen.

Sinn und Zweck des Arbeitstreffens in Nürnberg war es, die BA über die Auslegung der in-zwischen acht Branchenzuschlagstarifverträge durch die Sozialpartner zu informieren. Zugleich wurde über erste Erfahrungen bei der Anwendung der neuen Tarifverträge informiert. Die VGZ-Vertreter referierten dabei im Wesentlichen über die Themen Zuordnung eines Kundenbetriebs zum jeweiligen Branchenzuschlagstarifvertrag, Verrechnung übertariflicher Zulagen mit dem Branchenzuschlag sowie zur praktischen Handhabung der Unterbrechungs- und Deckelungsregelung der Tarifverträge.

Für die BA als Erlaubnis- und Prüfbehörde der Zeitarbeitsunternehmen war von großem Interesse, zu erfahren, wie sich die Auslegung der Branchenzuschlagstarifverträge auf ihre Prüfpraxis auswirkt.  Weitere Treffen zu einem Erfahrungsaustausch der Beteiligten sind angedacht.

Über die VGZ: Die VGZ ist paritätisch besetzt mit jeweils mindestens zwei Vertretern der jeweiligen Tarif- bzw. Verhandlungskommissionen der beiden Verbände. Sie werden von den zuständigen Gremien der Arbeitgeberverbände jeweils persönlich benannt und entsendet.

Pressekontakt
BAP, Jenny May, 030/ 206098-30
iGZ, Wolfram Linke, 0251/ 32262-152

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