Im Gemeinsamen Ministerialblatt (Nr. 24, S. 484 ff.) ist am 20. August 2020 die "SARS-CoV-2-Arbeitsschutzregel" veröffentlicht worden. Sie wurde von den Arbeitsschutzausschüssen beim Bundesarbeitsministerium (BMAS) unter Koordination der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) erstellt und verfolgt das Ziel, die Gesundheit der Beschäftigten in der Zeit der SARS-CoV-2-Epidemie durch Maßnahmen des Arbeitsschutzes wirkungsvoll zu schützen.
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