16.08.2021 | Arbeitsrechtlicher Umgang mit Urlaubsrückkehrern

Mit Wirkung zum 01.08.2021 trat die neue Verordnung der Bundesregierung zum Schutz vor einreisebedingten Infektionsgefahren durch das Coronavirus (CoronaEinreiseV) in Kraft. Sie ist gültig bis zum Ablauf des Jahres 2021.

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