Der Bundesrat hat am 28. Juni 2019 das Gesetz gegen illegale Beschäftigung und Sozialleistungsmissbrauch gebilligt, das am 6. Juni 2019 im Bundestag beschlossen worden ist. Das Gesetz ist am 18. Juli 2019 in Kraft getreten.
Damit erhält die Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Zolls (FKS) erweiterte Befugnisse. Der Gesetzgeber möchte nach eigenem Bekunden mit dem Gesetz Scheinarbeit oder vorgetäuschte Selbstständigkeit, Menschenhandel und Arbeitsausbeutung, missbräuchliches Anbieten von Schrottimmobilien oder Kindergeldmissbrauch bekämpfen. Dazu wurde der Begriff der "illegalen Beschäftigung" im Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz erweitert.
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