Seit dem 1. Juli 2012 müssen sich Zeitarbeitsunternehmen, die ihre Arbeitnehmer in den Niederlanden einsetzen, in das niederländische Handelsregister eintragen lassen. Dies ergibt sich aus einem neuen Gesetz, das Anfang Juni verabschiedet wurde und zum 1. Juli 2012 in Kraft getreten ist.
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