
CDU, CSU und SPD haben sich im neuen Koalitionsvertrag auf neue gesetzliche Regeln für die Zeitarbeit verständigt. Aus Sicht der deutschen Arbeitgeber sind sie jedoch unnötig. Das, was die Parteien zur Zeitarbeit vereinbart hätten, knüpfe „im Wesentlichen“ an ohnehin bereits geltende Tarifverträge an, sagte Ingo Kramer, Präsident der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA), im „Handelsblatt“ (heutige Ausgabe).
So kritisierte Kramer unter anderem die Passage im Koalitionsvertrag, Zeitarbeitnehmer nach neun Monaten hinsichtlich des Arbeitsentgeltes mit Stammmitarbeitern gleichzustellen. Geltende Tarifverträge zu Branchenzuschlägen würden dies bereits jetzt vorsehen, zitiert das „Handelsblatt“ den Arbeitgeberpräsidenten.
Auch der Bundesarbeitgeberverband der Personaldienstleister (BAP) hatte jüngst gewarnt, dass durch den neuen Koalitionsvertrag geltende Tarifverträge ausgehebelt werden könnten. BAP-Hauptgeschäftsführer Thomas Hetz hatte zudem ebenfalls betont, dass die Koalitionsvereinbarungen in ihrer Passage zur Zeitarbeit in vielem dem, was die Sozialpartner durch tarifvertragliche Regelungen für die Branche schon erreicht hätten, folgen würden.
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