15.12.2020 | Arbeitgeberbestätigung für pandemiebedingte Ausgangssperren

In mehreren Bundesländern bzw. Gemeinden gelten derzeit bereits Ausgangsbeschränkungen oder sind bereits beschlossen. Zum Verlassen der eigenen Wohnung müssen gegebenenfalls triftige Gründe wie zum Beispiel eine berufliche Tätigkeit vorliegen. Für die Glaubhaftmachung einer beruflichen Tätigkeit gibt es keine konkreten Vorgaben. Während der Ausgangsbeschränkungen im Frühjahr 2020 haben sich Arbeitgeberbestätigungen bewährt. BAP-Mitgliedern stellen wir anbei ein Muster zur Verfügung, mit dem Sie die berufliche Tätigkeit Ihrer Mitarbeiter bestätigen können. Hierfür benötigen Sie Ihren persönlichen BAP-Zugang.

Zu Form und Unterzeichnung der Bescheinigung gibt es keine Vorgaben. Ein elektronisch übermitteltes Exemplar, welches sich der Mitarbeiter ausdruckt, sollte aus unserer Sicht ausreichen. Wichtig ist, dass der Aussteller in jedem Fall erkennbar ist. Aus Praktikabilitätsgründen dürfte der Hinweis "gez." mit Nennung von Namen und Vornamen ausreichen. Eine Originalunterschrift halten wir für nicht erforderlich.
 

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